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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Übergangszeit vor und nach freiwilligem Wehrdienst: So sichern Sie sich das Kindergeld ab 2015

    | Absolvierte ein volljähriges Kind bisher nach dem Abitur oder einer Ausbildung einen freiwilligen Wehrdienst, verweigerte die Familienkasse für die Übergangszeit zwischen Ausbildung und Wehrdienst den Eltern das Kindergeld. Dieses Problem ist seit dem 1. Januar Vergangenheit, zumindest dann, wenn die Übergangszeit nicht mehr als vier Monate beträgt. |

     

    Die Rechtslage 2014 und 2015 im Vergleich

    Für volljährige Kinder, die sich noch in Ausbildung befinden, studieren oder einen sozialen Dienst leisten, erhalten Eltern bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs noch Kindergeld. Kindergeld gibt es auch für Übergangszeiten von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2b EStG).

     

    Rechtslage bis 2014: Bis Ende 2014 fehlte im Gesetz der Hinweis, dass Eltern auch für die Übergangszeiten zwischen Ausbildungsende (zum Beispiel Abitur) und dem freiwilligen Wehrdienst Anspruch auf Kindergeld haben. Deswegen haben die Familienkassen in den Übergangszeiten zwischen der Ausbildung und dem freiwilligen Wehrdienst einen Kindergeldanspruch verneint; egal, wie lange die Übergangszeit war (A 15 DA-FamEStG 2014).

     

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