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  • · Fachbeitrag · Kindergeld

    Bundesfreiwilligendienst: Vorsicht bei Anträgen auf Kindergeld

    | Am 1. Juli 2011 ist das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes, das Nachfolgemodell zu den Zivildienstleistenden in Kraft getreten. Das Bundeszentralamt für Steuern hat jetzt eine Erst-Information herausgegeben, inwieweit Eltern für solche Kinder (sogenannte Bufdis) Kindergeld bekommen. |

     

    Laut Bundeszentralamt für Steuern sollen die Eltern für die Zeit, in der ihr Kind Freiwilligendienst leistet, weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben. Das Problem ist aber, dass im Bundesfreiwilligendienst-Gesetz zum Kindergeld nichts geregelt ist. Der Kindergeldanspruch wird voraussichtlich erst am 4.11.2011 im „Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ verabschiedet. Anträge an die Familienkasse werden deshalb vorerst zurückgestellt (Schreiben vom 24.6.2011, Az: St II 2 - S 2282 - PB/11/0001; Abruf-Nr. 112461).

     

    PRAXISHINWEIS | Pochen Sie nicht um jeden Preis auf Ihr Recht. Beharren Eltern nämlich darauf, dass ihr Kindergeldantrag umgehend bearbeitet wird, wird die Familienkasse den Kindergeldanspruch derzeit mangels gesetzlicher Grundlage verneinen. Wird kein Einspruch eingelegt, kann dieser ablehnende Kindergeldbescheid nicht mehr korrigiert werden, selbst wenn die Gesetze im November rückwirkend den Kindergeldanspruch für Bufdis bestätigen. Deshalb gilt: Antrag stellen und abwarten.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2011 | Seite 2 | ID 28124180

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