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  • 21.08.2014 · Fachbeitrag · Kindergeld

    Ausbildung zum Reserveoffiziersanwärter sichert Kindergeld

    | Bisher haben die Familienkassen kein Kindergeld gewährt, wenn ein volljähriges Kind bei der Bundeswehr zum Reserveoffizier ausgebildet wurde. Das wird sich ändern. Denn nach Ansicht des BFH liegt hier sehr wohl eine Berufsausbildung vor, und den Eltern steht Kindergeld während der Ausbildung zu (BFH, Urteil vom 8.5.2014, Az. III R 41/13; Abruf-Nr. 142198 ). |

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