· Fachbeitrag · Kinderfreibeträge
Getrennte Eltern: BFH setzt steuergünstiger Übertragung kindbedingter Freibeträge Grenzen
| Getrenntlebende Eltern können bei der Übertragung des Kinder- und des Betreuungsfreibetrags nicht so jonglieren, wie sie es wollen. Sie sind an die gesetzlichen Übertragungsmöglichkeiten gebunden, entschied der BFH. |
Die steuerliche Ausgangslage
Leben Eltern getrennt, hat jeder Elternteil Anspruch auf den halben Kinderfreibetrag und den halben Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA-Freibetrag). Für 2016 sehen die Freibeträge wie folgt aus:
Mutter  |  Vater  |  |
Kinderfreibetrag zu jeweils 50 Prozent  |  2.304 Euro  |  2.304 Euro  |  
BEA-Freibetrag zu jeweils 50 Prozent  |  1.320 Euro  |  1.320 Euro  |  
Gesamter Freibetrag  |  3.624 Euro  |  3.624 Euro  |  
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