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  • · Fachbeitrag · Kinder und Steuern

    Steuerliche Erleichterungen für Kinder (Teil 6): Der Abzug von Kinderbetreuungskosten

    | Kinder werden im Steuerrecht besonders gefördert. Da Gesetzgebung und Rechtsprechung sich laufend mit dem Thema „Kinder und Steuern“ befassen, ist es schier unmöglich, bei allen Abzugsmöglichkeiten up-to-date zu sein. SSP hat deshalb eine Beitragsreihe erarbeitet, deren Teil 6 sich mit dem Abzug von Kinderbetreuungskosten befasst. |

    Die Grundsätze zum Sonderausgabenabzug

    Betreuen Sie Ihre Kinder nicht nur selbst, sondern beauftragen Sie damit auch weitere Personen, können Sie die Aufwendungen als Kinderbetreuungskosten geltend machen. Das regelt § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG.

     

    Vier Voraussetzungen

    Damit das Finanzamt Ihre Kinderbetreuungskosten anerkennt, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG):

          

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