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  • · Nachricht · Kinder

    Kindergeld: Gendefekt muss Behinderung schon ausgelöst haben

    | Eltern volljähriger Kinder, die wegen einer Behinderung außerstande sind, sich selbst zu unterhalten, haben Anspruch auf Kindergeld. Eine elementare Voraussetzung ist, dass die Behinderung in der Zeit eingetreten ist, in der für das Kind altersmäßig noch ein Kindergeldanspruch besteht. Diese Voraussetzung ist nach Auffassung des BFH nicht erfüllt, wenn ein Kind von Geburt an an einem Gendefekt leidet, dieser aber erst nach dem Kindergeldende (jetzt 25. Lebensjahr) festgestellt wird bzw. ausbricht ( BFH, Urteil vom 27.11.2019, Az. III R 44/17, Abruf-Nr. 216742). |

    Quelle: ID 46698494

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