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  • 04.01.2017 · Fachbeitrag · Kapitalvermögen

    Darlehensausfall: Negative Einkünfte aus Kapitalvermögen?

    Der Verlust aus dem Verzicht auf eine private Darlehensforderung ist steuerlich nicht relevant. Insbesondere stellt er keine negativen Einkünfte aus Kapitalvermögen dar. Das hat das FG Rheinland-Pfalz mit rechtskräftigem Urteil festgestellt. Endgültig „gegessen“ ist die Sache aber nicht.

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