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  • · Nachricht · Jahressteuergesetz 2019

    Steuerliche Förderung der Elektromobilität: Gesetz passiert Finanzausschuss

    | Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2019 dem Entwurf eines „Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ zugestimmt. Damit hat das Jahressteuergesetz 2019 ein weitere Stufe erklommen. Es spricht damit viel dafür, dass zum 01.01.2020 E-Dienstwagen bzw. die Elektromobilität an sich mehr gefördert wird, dass es Steuersenkungen für Arbeitnehmer und viele weitere Änderungen im Steuerrecht geben wird. |

     

    In dem Gesetz ist vorgesehen, die private Nutzung von Dienstwagen länger als bisher geplant zu fördern. Wenn ein Dienstwagen auch privat genutzt wird, wird dieser Vorteil grundsätzlich mit einem Prozent des inländischen Listenpreises versteuert. Im vergangenen Jahr wurde für Elektro- und extern aufladbare Hybridfahrzeuge diese Versteuerung auf ein Prozent des halben Listenpreises pro Monat halbiert. Die bis Ende 2021 befristete Maßnahme soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden, um nachhaltige Impulse für mehr Elektromobilität zu setzen und eine längerfristige Planungssicherheit zu schaffen. Zugleich wird die Mindestreichweite der geförderten Hybridfahrzeuge angehoben. Für die Anschaffung neuer rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung eingeführt. Weitere Verbesserungen betreffen die Nutzung von Ladevorrichtungen beim Arbeitgeber, Dienstfahrräder und Lastenfahrräder. Verbesserungen gibt es bei Jobtickets und für Berufskraftfahrer, für die ein neuer Pauschbetrag eingeführt wird. Außerdem ist vorgesehen, dass die Verpflegungskostenpauschale für Beschäftigte bei mehrtägigen Dienstreisen in Zukunft pro Tag 28 Euro statt bisher 24 Euro betragen soll. Für sogenannte eBooks gilt in Zukunft der ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent. Die ermäßigte Umsatzsteuer wird auch auf Erzeugnisse für Zwecke der Monatshygiene erhoben (bisher 19 Prozent).

     

    Wichtig | Im Moment ist das Gesetzespaket (auch wegen der zwischenzeitlich erfolgten 30 Änderungen) kaum durchschaubar. SSP wird die Entwicklung weiter verfolgen und Ihnen das Gesetz so vorstellen, dass Sie alle Einzelheite kennenlernen und verstehen.

    Quelle: ID 46221203

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