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  • 01.09.2022 · Nachricht · Handwerkerleistungen

    Personelle Verflechtung mit Leistungserbringer-GmbH 35a-schädlich

    | Ist eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu gewähren, wenn diese von einer GmbH erbracht werden, an der der Leistungsempfänger beteiligt ist, und dessen Gesellschafterverrechnungskonto damit belastet wird oder ist die Einbindung eines Kreditinstituts erforderlich? Diese Frage hatte der BFH zu beantworten. Er stellt klar: Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Rechnungsbetrag auf einem Konto des Leistenden bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben wird. |

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