30.01.2018 · Fachbeitrag · Handwerkerleistungen
Ist die nachträgliche Verputzung ein Fall des § 35a Abs. 3 EStG?
Aufwendungen für Handwerkerleistungen mindern Ihre Steuerlast, wenn diese für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen anfallen (§ 35a Abs. 3 EStG). Sind auch Aufwendungen begünstigt, wenn Sie Ihr Haus erst einige Zeit nach dem Einzug haben verputzen lassen? Mit dieser Frage muss sich der BFH befassen. Das FG Berlin meint „Nein“.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,40 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig