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  • 20.07.2018 · Nachricht · Handwerkerleistungen

    FG München: Werkstattleistung ist nicht nach § 35a begünstigt

    | Für Leistungen, die ein Handwerker in seiner Werkstatt erbringt, steht Ihnen keine Steueranrechnung nach § 35a Abs. 3 EStG zu. Es sind nur Leistungen „im“ Haushalt begünstigt. Auf diese Auffassung, die jetzt der 13. Senat des FG München vertritt, sollten Sie reagieren. |

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