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  • 29.05.2013 · Fachbeitrag · Handwerkerleistung

    Dichtheitsprüfung nun doch Handwerkerleistung?

    | Grundstückseigentümer, die bis zum 31. Dezember 2015 eine Dichtheitsprüfung für Abwasserleitungen nach § 61a Landeswassergesetz vornehmen lassen, sollten dafür eine Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG beantragen. Die Finanzverwaltung sträubt sich zwar noch, lässt aber entsprechende Einsprüche ruhen. |

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