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  • · Fachbeitrag · Handwerker-/haushaltsnahe dienstleistungen

    Smart Home: Gibt es die Steueranrechnung nach § 35a EStG auch für digitale Leistungen?

    | Berechtigen auch Aufwendungen für die Installation der Smart-Home-Technik im Privathaushalt sowie für eine (Fern-)Wartung zu einer Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen? SSP erörtert das Für und Wider. |

    Installation der Smart-Home-Technik

    Installiert ein Fachbetrieb in Ihrem Haushalt die technischen Komponenten für die Nutzung von Smart Home, handelt es sich um Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG. Da die Arbeiten in Ihrem Haushalt stattfinden, steht der Steueranrechnung für die Arbeitsleistung nichts im Weg.

     

    • Beispiel

    Eine Fachfirma installiert ein elektronisches Rolladen- und Beleuchtungssystem, das per Handy von außerhalb des Haushalts bedient werden kann. Kosten für die Arbeitsleistung 800 Euro. Folge: Sie können 160 Euro (800 Euro x 20 Prozent) als Steueranrechnung nach § 35a EStG geltend machen.

        

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