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  • · Nachricht · Grundfreibetrag

    Steuerliches Existenzminimum liegt 2023 bei 10.908 Euro

    | Das sächliche Existenzminimum eines Erwachsenen soll im kommenden Jahr 10.908 Euro betragen. Für 2024 geht der von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegte 14. Existenzminimumbericht von 11.472 Euro aus. Außerdem wird das sächliche Existenzminimum eines Kindes mit 6.024 Euro für 2023 und mit 6.384 Euro für 2024 angegeben. Diese Erkenntnisse haben auch Einfluss auf das Inflationsausgleichsgesetz. |

     

    Hintergrund | Im Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes war nämlich nur eine Erhöhung des Grundfreibetrags ab 2023 auf 10.632 Euro und ab 2024 auf 10.932 Euro vorgesehen. Auch beim Kinderfreibetrag waren geringere Erhöhungen vorgesehen. Das ändert sich durch den neuen Existenzminimumbericht. Die Bundesregierung ist aktiv geworden und hat Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für 2023 und 2024 im Inflationsausgleichsgesetz entsprechend geändert (Drucksache 20/4378 → Abruf-Nr. 232243).

    Quelle: ID 48743913

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