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BMF legt Referentenentwurf für Einkommensteuerreformgesetz 2027 vor
Das BMF hat (jetzt offiziell) am 18.08.2026 den Referentenentwurf für das Einkommensteuerreformgesetz 2027 vorgelegt. Im Gegensatz zur – an die Presse durchgestochenen – ersten inoffiziellen Fassung fehlen im offiziellen Referentenentwurf Regelungen, wonach Freibetrag und Tarifermäßigungen für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und aus Betriebsveräußerungen und -aufgaben entfallen sollen. Den Entwurf finden Sie auf iww.de/ssp → Abruf-Nr. 255549 ).
Quelle: ID 50934662