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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    Jahressteuergesetze müssen erst noch durch öffentliche Anhörungen

    | Die Bundesregierung hat mehrere Gesetzentwürfe zur Änderung des Steuerrechts in den Bundestag eingebracht. Auf der Tagesordnung der aktuellen Sitzungswoche stehen u. a. das Jahressteuergesetz 2024, das Steuerfortentwicklungsgesetz und das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums. Vor der Verabschiedung müssen die Gesetze noch durch öffentliche Anhörungen, wie „heute im Bundestag“ berichtet. |

     

    Konkret sollen am Montag, den 07.10., Anhörungen zum Jahressteuergesetz und zum Steuerfortentwicklungsgesetz stattfinden. Am Mittwoch, 09.10. steht dann das Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht auf der Agenda.

    Quelle: ID 50179983