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  • · Nachricht · Gesetzesvorhaben

    BMF legt Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022 vor

    | „In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BFH“. Mit diesen Worten hat das BMF den „Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2022“ vorgelegt. |

     

    Der Entwurf (Abruf-Nr. 230543) enthält u. a. folgende Maßnahmen:

    • § 7 Abs. 4 EStG: Anhebung des linearen AfA-Satzes für die Abschreibung von Wohngebäuden auf drei Prozent
    • § 10 Abs. 3 EStG: Vollständiger Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen ab 2023
    • § 20 Abs. 9 EStG: Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags auf 2.000 Euro (Ehegatten)
    • § 33a EStG: Anhebung des Ausbildungsfreibetrags auf 1.200 Euro

     

    SSP bleibt für Sie am Ball.

    Quelle: ID 48503151

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