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  • · Nachricht · Gesetzesänderungen

    Jahressteuergesetz 2024: Referentenentwurf vorgelegt

    | Die FAZ und der Deutsche Bauernverband pflegen wohl gute Beziehungen ins BMF. Sie konnten zu einem Zeitpunkt über den Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 berichten, zu dem es anderen Medien (und der interessierten Öffentlichkeit) nicht zugänglich war. Jetzt ist auch SSP in den Besitz der 240-seitigen Unterlage gelangt. |

     

    Wichtig | Aus den zahlreichen Neuerungen sticht das Thema „Mobilitätsbudget“ hervor, das erstmals gesetzlich geregelt werden soll. Dazu soll ‒ so der Referentenentwurf ‒ in § 40 Abs. 2 S. 1 EStG folgende Nr. 8 angefügt werden: „8. oder auf seine Veranlassung ein Dritter den Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn Leistungen aus einem Mobilitätsbudget gewährt, soweit die Leistungen den Betrag von 2 400 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen. Mobilitätsbudget in diesem Sinne ist das den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Angebot zur Nutzung von außerdienstlichen Mobilitätsleistungen unabhängig vom Verkehrsmittel in Form eines Sachbezugs oder Zuschusses. Satz 2 gilt nicht für Luftfahrzeuge, private Kraftfahrzeuge und den Arbeitnehmern dauerhaft überlassene Kraftfahrzeuge einschließlich betrieblicher Kraftfahrzeuge im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2. Eine Pauschalierung nach § 40 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 schließt die Pauschalierung der Lohnsteuer im Zusammenhang mit dem Mobilitätsbudget aus.“ SSP bleibt für Sie bei diesem Thema und allen anderen Änderungen wie gewohnt am Ball.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Jahressteuergesetz 2024, Referentenentwurf vom 27.03.2024 → Abruf-Nr. 240776
    Quelle: ID 49994383

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