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  • · Nachricht · Geringfügige Beschäftigung

    Midijobs: Entgeltobergrenze wird erst ab 01.07.2019 von 850 auf 1.300 Euro erhöht

    | Bei einem Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone (Midijobs) handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst zwischen 450,01 Euro und 850,00 Euro. Die monatliche Entgeltobergrenze wird erst zum 01.07.2019 von 850 Euro auf 1.300 Euro erhöht, und nicht zum 01.01.2019 (wie berichtet). |

     

    Hintergrund | SSP hatte in der Sonderausgabe „Steueränderungen 2019: So wahren Sie den Überblick über alle neuen Gesetze“ auf Seite 8 berichtet, dass die Umstellung schon zum 01.01.2019 erfolgt. Dieser Termin war ursprünglich im Gesetz auch so vorgesehen, wurde aber kurzfristig noch geändert. Wir bitten, das Versehen zu entschuldigen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Sonderausgabe „Steueränderungen 2019: So wahren Sie den Überblick über alle neuen Gesetze“ → Abruf-Nr. 45658462
    Quelle: ID 45688117

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