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  • · Nachricht · Gerinfügige Beschäftigung

    Minijobs: Verdienstgrenzen werden nicht dynamisiert

    | Die Verdienstgrenzen bei Mini- und Midijobs werden nicht dynamisiert. Der Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf der FDP-Fraktion abgelehnt. |

     

    Die Liberalen hatten kritisiert, dass die Verdienstgrenzen seit 2013 nicht angehoben worden seien, und die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zulassen. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns würden sich deshalb die Stunden reduzieren, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürften. Die FDP hatte deshalb vorgeschlagen, die Verdienstgrenzen an die Entwicklung des Mindestlohns zu koppeln. So sollte 2020 die Verdienstgrenze auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt werden und bei Beschäftigung in der Gleitzone auf das 145-fache des Mindestlohns. Durch diese Änderung wäre ein Automatismus eingeführt worden, der eine Anpassung der bisher starren Grenzen bei jeder Anpassung des Mindestlohns zulasse.

     

    Der Bundestagsausschuss hat seine Ablehnung u.a. damit begründet, dass ein Dynamisierung zu einer Ausweitung prekärer Beschäftigung führen würde, von der vor allem Frauen betroffen seien.

    Quelle: ID 45803770

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