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  • 20.07.2018 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Vorfälligkeitsentschädigung = Nachlassverbindlichkeit?

    | Ordnet das Gericht eine Nachlasspflege an, weil die Erben des Verstorbenen zunächst nicht bekannt waren, mindern durch den Nachlasspfleger verursachte Vorfälligkeitsentschädigungen die Erbschaftsteuer. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. Letztlich entscheiden muss der BFH. |

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