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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Steuerfreistellung des Eigenheims: So nutzen Erben die Vergünstigung des § 13 ErbStG richtig

    | Vererben Eltern ihrem Kind im Todesfall ihr Eigenheim, muss das Kind Erbschaftsteuer zahlen, wenn der Wert der Immobilie den persönlichen Freibetrag des Kindes von 400.000 Euro überschreitet. Eine Ausnahme gilt nur, wenn der Erbe die Immobilie selbst bezieht. Dann bleibt die Erbschaft steuerfrei. Um von dieser Ausnahmeregelung profitieren zu können, sollten Betroffene aber auch die Stolperfallen kennen, die schon vielen Erben zum Verhängnis geworden sind. |

    Die Steuerbefreiung für selbstgenutzte Eigenheime

    Die Steuerverschonung im Todesfall wurde 2009 eingeführt. Ein selbstgenutztes Familienheim ist von der Erbschaftsteuer befreit, wenn vier Voraussetzungen vorliegen (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c Erbschaftsteuergesetz [ErbStG]):

     

    • Der Verstorbene (Erblasser) hat das Familienwohnheim vor seinem Tod selbst bewohnt.
       

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