Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 02.10.2023 · Nachricht · Erbschaftsteuer

    Nachträgliche Betriebsaufgabe: Einkommensteuerschulden können erbschaftsteuerrechtlich nicht berücksichtigt werden

    | Erben können innerhalb von drei Monaten nach dem Erbanfall ertragsteuerrechtlich wirksam gegenüber dem Finanzamt erklären, dass der Erblasser den Betrieb aufgegeben hat. Daraus können – beim Erblasser festgesetzte – Einkommensteuerschulden entstehen. Ob diese beim Erben als Nachlassverbindlichkeit abziehbar sind, hat jetzt der BFH entschieden. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents