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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Depotgebundene Termfix-Lebensversicherung: Wann und wie ist sie zu versteuern?

    | Die Erbschaftsteuer für eine vom Erblasser abgeschlossene fondsgebundene Termfix-Lebensversicherung entsteht mit dem Tod des Erblassers und nicht erst am Tag der Auszahlung. Diese Ansicht vertritt das FG Köln. |

     

    Streit um Besteuerungszeitpunkt bei Termfix-Lebensversicherung

    Im konkreten Fall hatte ein Frau im Jahr 2008 eine Lebensversicherung abgeschlossen, bei der sie Versicherungsnehmerin und versicherte Person war. Der Vertrag sah vor, dass die Prämie nicht bei ihrem Tod ausgezahlt werden sollte, sondern zu einem festen Zeitpunkt im Jahr 2023.

     

    Begünstigter der Versicherung zum Ablauftermin war der Sohn. Beim Abschluss des Vertrags hatte die Mutter eine Einmalzahlung in Höhe von 600.000 Euro erbracht. Dieser Betrag wurde einem Depot gutgeschrieben, das ihr zugewiesen war und das von einem Vermögensverwalter nach einer standardisierten Anlagestrategie verwaltet werden sollte. Nach Eintritt des Versicherungsfalls (Tod der Erblasserin) war der Vertrag für den Begünstigten nur noch außerordentlich kündbar. Der Sohn war deshalb der Ansicht, die Erbschaftsteuer enststehe erst mit Fälligkeit 2023 und nicht mit dem Tod seiner Mutter (im Jahr 2013).

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