09.05.2023 · Nachricht · Erbschaftsteuer
BFH: Nacherben können von Erbfallkostenpauschale profitieren
Neben den Vorerben können auch Nacherben den Pauschbetrag für Erbfallkosten in Höhe von 10.300 Euro nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG in Anspruch nehmen. Der Abzug des Pauschbetrags setzt nicht den Nachweis voraus, dass tatsächlich Kosten angefallen sind. Das hat der BFH entschieden und damit das vorinstanzliche FG Münster bestätigt.
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