21.08.2026 · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Auch Vermächtnisnehmer hat Anspruch auf volle Erbfallkostenpauschale
Den Pauschbetrag für Erbfallkosten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG können neben Erben und Nacherben auch Vermächtnisnehmer in Anspruch nehmen. Das hat der BFH entschieden. Und der BFH hat noch eine weitere gute Nachricht parat: Der Pauschbetrag für einen Vermächtnisnehmer ist nicht zu kürzen, wenn der Erwerb der übrigen Erben nicht der deutschen Besteuerung unterliegt.
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