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  • 21.01.2016 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Versorgungsausgleich bei Scheidung: So machen Sie Zahlungen optimal steuerlich geltend

    | Regeln Ehegatten, dass bei einer Scheidung ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist und dafür eine Ausgleichszahlung fließt, sind diese Zahlungen seit dem Jahr 2015 als Sonderausgaben abziehbar (SSP 2/2015, Seite 10). Das FG Münster hat jetzt für Zeiträume vor 2015 den Abzug als Werbungskosten bejaht. |

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