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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Update Aktivrente: Diese acht Fragen sind auch in den BMF-FAQ noch ungeklärt

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    In Ausgabe 01/2026 hat SSP umfangreich über die neue Aktivrente berichtet. Am 06.02.2026 hat das BMF dazu Antworten auf „frequently asked questions“ (FAQ) veröffentlicht. Und trotzdem ist längst nicht alles klar. Die Praxis lehrt vielmehr, dass immer wieder neue Fragen auftauchen, die bislang unbeantwortet sind. SSP geht nachfolgend auf acht davon im Detail ein.

    1. Umfasst die Steuerbefreiung auch Sachbezüge?

    Viele Arbeitnehmer erhalten neben ihrem Barlohn auch Sachbezüge, z. B. einen Dienstwagen. Werden die Voraussetzungen für die in § 3 Nr. 21 EStG verankerte Steuerbefreiung erfüllt („Aktivrente“), stellt sich deshalb die Frage, ob die Steuerbefreiung auch Sachbezüge oder nur den Barlohn umfasst.

     

    Antwort — § 3 Nr. 21 S. 1 EStG stellt auf die Einnahmen i. S. v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG ab. Privilegiert werden damit Gehälter, Löhne, Gratifikationen, Tantiemen und andere Bezüge und Vorteile für eine Beschäftigung im öffentlichen oder privaten Dienst. Weil § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG Bar- und Sachlohn nicht unterscheidet, können auch Sachbezüge unter die Steuerbefreiung fallen.