22.03.2024 · Nachricht · Einkommensteuer
Überlassung von Fahrrad-Zubehör an Mitarbeiter: OFD Frankfurt am Main benennt Steuerdetails
Überlässt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn ein (Elektro-)Fahrrad zur privaten Nutzung, ist dieser geldwerte Vorteil grundsätzlich nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei. Doch was gilt steuerlich, wenn Sie auch Fahrradzubehör überlassen? Die Antwort auf diese Frage liefert die OFD Frankfurt am Main.
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