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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Scheidung: Auffüllungszahlung eines Beamten seit 2015 nur noch als Sonderausgabe abziehbar?

    | Regeln Ehegatten, dass bei einer Scheidung ein Versorgungsausgleich ausgeschlossen ist und dafür eine Ausgleichszahlung fließt, sind diese Zahlungen seit dem Jahr 2015 als Sonderausgaben abziehbar. Die Redaktion von SSP ist jetzt gefragt worden, ob das auch für Auffüllungszahlungen eines Beamten gilt. Oder sind diese Auffüllungszahlungen wie vor 2015 auch ab 2015 als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar? |

     

    BFH-Urteil zur Auffüllungszahlung als Werbungskosten noch anwendbar?

    Anlass der Fragen sind BFH-Urteile, wonach Ausgleichszahlungen eines Beamten für den Verzicht auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar sind (BFH, Urteile vom 8.3.2006, Az. IX R 78/01, Abruf-Nr. 060899; Az. IX R 107/00, Abruf-Nr. 060900).

     

    Gilt das aber auch noch nach der Neuregelung von § 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG? Danach sind private Zahlungen zum Ausschluss eines Versorgungsausgleichs ab dem Jahr 2015 als Sonderausgaben abziehbar, wenn der Ex-Ehegatte die Zahlung gleichzeitig als sonstige Einkünfte versteuert (§ 10 Abs. 1a Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 22 Nr. 1a EStG).

     

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