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  • 21.03.2024 · Nachricht · Einkommensteuer

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags: Bezug von Nutzungsersatz begründet keinen steuerbaren Kapitalertrag

    Der Bezug eines Nutzungsersatzes im Rahmen der reinen Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf löst keine Einkommensteuer aus. Das hat der BFH klargestellt.

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