07.10.2014 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Private Tablet-Nutzung durch Mandatsträger ist steuerpflichtig
Bekommt ein kommunaler Mandatsträger von der Gebietskörperschaft einen Tablet-PC zur Verfügung gestellt, unterstellt das Finanzamt eine Privatnutzung, die der Mandatsträger als geldwerten Vorteil versteuern muss. Das hat das FinMin Mecklenburg-Vorpommern festgeschrieben. Eine Besteuerung darf nur unterbleiben, wenn das Tablet aus ganz überwiegendem Interesse der Gebietskörperschaft zur Verfügung gestellt wurde, etwa weil die Sitzungsunterlagen nur digital abgerufen werden können.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses SSP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,40 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig