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  • 02.01.2026 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Parteispenden sind ab 2026 mit verdoppelten Höchstbeträgen absetzbar

    | Nach der Wahl ist vor der Wahl und jede Wahl kostet Geld. Nicht nur – aber auch – aus diesem Grund sind viele Parteien auf Spenden angewiesen. Zwar lässt sich für Parteispenden neben einer Steuerermäßigung auch der Sonderausgabenabzug nutzen. Die Höchstbeträge wurden aber seit Ewigkeiten nicht erhöht. Das hat sich mit dem Steueränderungsgesetz 2025 geändert. Der Gesetzgeber hat die Höchstbeträge ab 2026 verdoppelt. |