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Neuer BFH-Musterprozess: War der Grundfreibetrag 2023 verfassungswidrig zu niedrig?
Beim BFH ist unter dem Az. III R 17/26 ein neuer Musterprozess anhängig, in dem es um die Frage geht, ob der Grundfreibetrag 2023 verfassungswidrig zu niedrig war.
Die Kläger – ein Ehepaar – wollen damit eine Entscheidung des FG Münster vom BFH überprüfen lassen. Das FG hat in der Vorinstanz - „trotz bestehender verfassungsrechtlicher Bedenken“ – die Auffassung vertreten, dass der Grundfreibetrag noch verfassungskonform war (FG Münster, Urteil vom 16.06.2026, Az. 2 K 2077/25, Abruf-Nr. 255167).
Quelle: ID 50912218