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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    Kurzarbeit: Mio. Steuerzahler müssen erstmals Erklärung abgeben

    | Unter Berufung auf eine Schätzung der Deutschen Steuergewerkschaft weist die FDP-Fraktion darauf hin, dass von rd. sieben Millionen „steuerlich relevanten Kurzarbeitergeldfällen“ infolge der Corona-Pandemie auszugehen sei. Da darunter viele seien, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgeben mussten, jetzt aber dazu verpflichtet seien, will die FDP in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, wie sie die Auswirkungen auf Finanzbehörden und Steuerzahler einschätzt. |

     

    Hintergrund | § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG sieht eine Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für alle Beschäftigte vor, die steuerfreie Leistungen wie Kurzarbeitergeld erhalten haben. Für die FDP ist deshalb nicht auszuschließen, dass es zu vielen erstmaligen Veranlagungen bzw. Nachzahlungsforderungen kommen wird und sich ggf. auch Härtefälle im Bereich der Steuern ergeben. Deshalb stellen die Abgeordneten der Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage (19/28229, Abruf-Nr. 221761) viele ‒ durchaus interessante ‒ Fragen.

     

    PRAXISTIPP | Es ist keineswegs so, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld immer zu Steuernachzahlungen führt. SSP hat in einem Beitrag anhand mehrerer Beispielsfälle gezeigt, dass das Gegenteil der Fall sein kann. Den Beitrag finden Sie in SSP 3/2021, Seite 14 → Abruf-Nr. 47118600.

     
    Quelle: ID 47350948

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