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  • 17.09.2018 · Nachricht · Einkommensteuer

    Der BFH und die „Ehe für alle“: Gilt Splittingtarif bis 2001 zurück?

    | Im Jahr 2017 ist das Eheöffnungsgesetz („Ehe für alle“) in Kraft getreten. Es könnte allen Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft die Möglichkeit bieten, rückwirkend ab dem Jahr 2001 die Zusammenveranlagung durchzusetzen. Ein Ehepaar hat vor dem FG Hamburg jedenfalls einen Etappensieg errungen. Letztlich entscheiden wird aber der BFH. |