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  • · Nachricht · Einkommensteuer

    BMF fördert Hilfe für Erdbeben-Opfer in der Türkei steuerlich

    | Zur Unterstützung der Opfer des Erdbebens in der türkisch-syrischen Grenzregion hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein Schreiben veröffentlicht. Darin werden Verwaltungserleichterungen für Unterstützungsmaßnahmen gewährt. Konkret befasst sich das neunseitige Schreiben mit folgenden Punkten: |

     

    • Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
    • Maßnahmen von steuerbegünstigten Körperschaften für durch das Erdbeben geschädigte Personen durch Spendenaktionen oder auch Verwendung sonstiger vorhandener Mittel
    • Steuerliche Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen
    • Lohnsteuerliche Maßnahmen (z. B. Beihilfen, Arbeitslohnspenden, Unterstützungen des Arbeitsgebers an seine Arbeitnehmer)
    • Verzicht auf Aufsichtsratsvergütungen
    • Umsatz- und Schenkungsteuer

     

    Die im BMF-Schreiben enthaltenen Unterstützungsmaßnahmen gelten rückwirkend vom 06.02.2023 bis zum 31.12.2023 (BMF, Schreiben vom 27.02.2023, Az. IV C 4 ‒ S 2223/19/10003 :019, Abruf-Nr. 233986).

    Quelle: ID 49224029

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