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  • 18.08.2026 · Nachricht · Einkommensteuer

    Bis wann kann die Betreiberin einer familienanalogen Wohngruppe noch von § 3 Nr. 11 EStG profitieren?

    Leistungen aus öffentlichen Mitteln für die Betreuung von Pflegekindern in einer familienanalogen Wohngruppe sind keine steuerfreien Beihilfen zur unmittelbaren Förderung der Erziehung i. S. v. § 3 Nr. 11 EStG, wenn die Betreuungsperson zur Einhaltung des Betreuungsschlüssels pädagogische Fachkräfte anstellen muss und die Vergütungsstruktur die Erzielung nicht unerheblicher Gewinne ermöglicht. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. Letztlich entscheiden wird aber der BFH.