· Fachbeitrag · Einkommensteuer
BFH: Verkauf hochpreisigen Wohnmobils innerhalb der Spekulationsfrist ist steuerfrei
von Dipl.-Fw. und Dipl.-Kfm. André Reineke, Bielefeld
Gegenstände des täglichen Gebrauchs unterliegen nicht der Spekulationsbesteuerung des § 23 EStG. Auch ein hochpreisiges Wohnmobil kann ein solcher Gegenstand des täglichen Gebrauchs sein. Das hat der BFH jetzt klargestellt. Folglich unterliegt der Gewinn aus der Veräußerung des Wohnmobils nicht der Einkommensteuer. SSP ordnet das Urteil ein und erläutert die steuerrechtlichen Hintergründe.
So ist die Rechtslage zu § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
Der Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder in die Veräußerungsgewinnbesteuerung einzubeziehende Gebäude und Außenanlagen ist nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Es handelt sich dann um sonstige Einkünfte gemäß § 22 Nr. 2 EStG.
Der Verkauf anderer Wirtschaftsgüter unterliegt der Besteuerung, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Werden aus der Nutzung solcher Wirtschaftsgüter zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt, erhöht sich der für die Steuerbarkeit maßgebliche Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung auf zehn Jahre (§ 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG). Ausgenommen von dieser „Spekulationssteuer“ sind jedoch Wirtschaftsgüter des täglichen Gebrauchs. Dieser Begriff ist jedoch gesetzlich nicht näher definiert.
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