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  • 21.03.2024 · Nachricht · Einkommensteuer

    BFH: Steuerzahler können nicht ausgezahlte EPP durch Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2022 geltend machen

    | Hat ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Energiepreispauschale (EPP) nicht ausgezahlt, kann der Arbeitnehmer diese im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2022 geltend machen. Das hat der BFH entschieden. |

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