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  • 25.06.2025 · Nachricht · Einkommensteuer

    BFH: Auf einen gerichtlichen Vergleich hin geleistete Zahlungen sind keine steuerbaren Einkünfte

    | Zahlt eine Bank auf der Grundlage eines Vergleichs eine als „Nutzungsentschädigung“ bezeichnete Summe und ist unklar, ob damit der im Vergleich vereinbarte Verzicht auf die Rechte aus dem Darlehenswiderruf abgegolten oder im Rahmen der einvernehmlichen Rückabwicklung des widerrufenen Darlehens Nutzungsersatz geleistet werden soll, führt die Zahlung beim Empfänger weder zu Kapitaleinkünften nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG noch zu sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG, so der BFH. |