· Fachbeitrag · Eigenheim
Wohn-Riester zur Darlehenstilgung: Auf diese Stolperfalle müssen Riester-Sparer achten
| Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Wer einen Riester-Vertrag bespart, kann sich im Alter eine Rente auszahlen lassen oder das angesparte Kapital dazu nutzen, um Immobiliendarlehen zu tilgen („Wohn-Riester“). Immer wieder landen Wohn-Riester-Fälle vor Gericht. Jetzt hat der BFH einen solchen Fall entschieden. |
Die Bedingungen zur Darlehenstilgung in § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG
Wird gefördertes Altersvorsorgekapital (= Wohn-Riester) verwendet, um nach § 92a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ein Darlehen zu tilgen, muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Auszahlung des geförderten Kapitals und der Darlehenstilgung bestehen.
Der aktuelle Fall vor dem BFH
Der BFH musste sich mit der Frage befassen, ob dieser Zusammenhang auch (noch) gegeben ist, wenn der Wohn-Riester-Sparer lediglich eine Bürgschaft für ein Immobiliendarlehen übernommen hat oder das selbstgenutzte Grundstück mit einer Grundschuld belastet wurde.
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