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  • · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    In „Wegverlegungsfällen“ Verpflegungsmehraufwand abziehen

    | Eine doppelte Haushaltsführung wird auch begründet, wenn ein Arbeitnehmer heiratet, mit seinem Ehegatten außerhalb des Beschäftigungsorts eine neue Wohnung mietet und die Wohnung am Beschäftigungsort als Zweitwohnung behält. In diesem Fall kann ein Steuerzahler nach Ansicht des FG Düsseldorf in den ersten drei Monaten nach dem Wegzug Verpflegungsmehraufwand geltend machen, unabhängig davon, wie lange er zuvor am Beschäftigungsort gewohnt hat. |

     

    Wichtig | Das FG setzte sich damit über die Auffassung der Finanzverwaltung hinweg, die Dreimonatsfrist beginne in Wegverlegungsfällen mit dem- zum Teil weit vor der Begründung der doppelten Haushaltsführung liegenden - Bezug der Zweitwohnung am Beschäftigungsort. Es hat aber die Revision beim BFH zugelassen (Az. VI R 7/13), sodass der BFH Gelegenheit haben wird, die Frage endgültig zu klären (FG Düsseldorf, Urteil vom 9.1.2012, Az. 15 K 318/12 E; Abruf-Nr. 130383).

    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 3 | ID 38022840

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