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  • · Fachbeitrag · Dachzeile

    Immobilienübertragungen beim Zugewinnausgleich: Auch an § 23 EStG-Falle denken

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    Übertragen Sie im Rahmen der Beendigung der Zugewinngemeinschaft eine Immobilie, kann dies ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG – und entsprechende Steuerfolgen auslösen. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn kein Geld fließt. Entscheidend ist, ob der Übertragung eine entgeltliche Gegenleistung gegenübersteht. SSP stellt Ihnen Problematik und Lösungsansätze anhand der aktuellen Rechtsprechung vor. 

    Ein typischer Fall aus der Ehegatten-Trennungspraxis

    Folgender Fall tritt in der Praxis häufig auf: Während der Ehe ist eine Immobilie erworben worden, die in dieser Zeit auch an Wert gewonnen hat. Im Rahmen der Scheidung soll die Immobilie nun auf einen der Ehegatten übertragen und damit der Zugewinnausgleich abgewickelt werden.

     

    • Variante 1: Im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung wird vereinbart, dass ein Ehegatte die Immobilie erhält und der andere im Gegenzug auf bestehende oder im Zusammenhang mit der Scheidung geltend gemachte Zugewinnausgleichs- bzw. sonstige Ansprüche verzichtet.