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  • · Nachricht · Buchführung

    Kassensysteme: Ultimative Mitteilungspflicht startet am 01.08.

    | Nutzt Ihr Unternehmen ein elektronisches Kassensystem, müssen Sie jetzt handeln. Denn die über § 146a Abs. 4 AO bestehende ‒ bisher ausgesetzte ‒ Mitteilungspflicht für elektronische Aufzeichnungssysteme greift endgültig ab dem 01.08.2025. Die Übergangsregelung läuft zum 31.07.2025 aus. |

     

    Hintergrund | Erfassen Sie aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mithilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des § 146a Abs. 1 AO, müssen Sie das dem örtlich zuständigen Finanzamt mitteilen ‒ und zwar mit amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 146a Abs. 4 AO). Hauptanwendungsfall dieser Mitteilungspflicht sind die elektronischen Kassensysteme. Das sind typischerweise Registrier- bzw. PC-Kassen, Kassen-Apps oder Warenwirtschaftssysteme mit Kassenfunktion. Dieser Mitteilungspflicht können Sie sich ab dem 01.08. nicht mehr entziehen.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: ID 50353656