· Fachbeitrag · Betriebsveranstaltung
Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen: Alles auf neu ab 2026?
Der BFH gibt es ‒ und der Gesetzgeber nimmt es. 2024 hatte der BFH entschieden, dass auch bei einer Betriebsveranstaltung, die exklusiv für Führungskräfte ausgerichtet worden ist, eine Steuerpauschalierung erfolgen kann. Dieser positiven BFH-Rechtsprechung hat der Gesetzgeber ab 2026 durch eine Gesetzesänderung wieder den Boden entzogen. SSP klärt auf.
Teilnahme an Betriebsveranstaltung führt zu Arbeitslohn
Bei Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter (z. B. Betriebsausflüge, Jubiläums-, Sommer- und Weihnachtsfeiern) liegt eine Betriebsveranstaltung vor. Nehmen Sie an einer solchen Betriebsveranstaltung teil, gehört der daraus resultierende Vorteil zu Ihrem steuer- und beitragspflichtigen Arbeitslohn (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG).
Etwas anderes gilt nur, wenn Ihre Teilnahme an der Veranstaltung der Erfüllung beruflicher Aufgaben dient, also wenn Sie etwa als Personalchef oder Betriebsratsmitglied die Veranstaltung mehrerer Abteilungen besuchen.
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