Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 23.06.2016 · Fachbeitrag · Betriebsausgaben

    Werbegeschenk: Abzug setzt richtige Verbuchung voraus

    | Unternehmer, die Kunden und Geschäftspartnern einen hochwertigen Kalender mit Firmenlogo schenken, dürfen diese Kosten nicht als „Werbeaufwendungen“ buchen. Es droht der Verlust des Betriebsausgaben- und Vorsteuerabzugs. Das lehrt eine Entscheidung des FG Baden-Württemberg. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents