· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Handgeld an Fußballprofi: Sofort abzugsfähig oder auf Vertragsdauer abzuschreiben?
Wie sind Handgelder, die ein Fußballclub an Lizenzspieler anlässlich des Vertragsneuabschlusses oder bei Vertragsverlängerung zahlt, steuerlich zu werten? Mit dieser Frage hat sich der BFH befasst. Der BFH unterscheidet drei Fallkonstellationen.
1. Ablösepflichtige Wechsel
Wird für den Wechsel an den abgebenden Verein aus einem laufenden Vertrag eine Ablöse gezahlt, wird das Wirtschaftsgut Spielberechtigung vom abgebenden Verein erworben . Es liegen daher Anschaffungskosten vor; und das an den Spieler gezahlte Handgeld zählt zu den aktivierungspflichtige Anschaffungskosten (BFH, Urteil vom 03.03.2026, Az, IX R 33/23, Abruf-Nr. 253633).
2. Ablösefreier Wechsel
Handgelder, die ein Profiklub im Fall des ablösefreien Wechsels an Lizenzspieler für die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags zahlt, sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Sie sind nicht als aktive Rechnungsabgrenzungsposten auf die Vertragslaufzeit zu verteilen.
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