· Nachricht · Betriebliche Altersversorgung
BVerfG lehnt ab: Keine Chance auf Fünftel-Regelung bei baV-Kapitalleistung durch Pensionskassen und Direktversicherungen
Das BVerfG wird sich nicht mit der Frage befassen, ob es eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darstellt, dass die Fünftel-Regelung des § 34 EStG nicht bei Kapitalleistungen aus sämtlichen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgungen gewährt wird. Es hat die Beschwerde mit dem Az. 2 BvR 372/26 nicht angenommen (Beschluss vom 16.06.2026).
Quelle: Ausgabe 08 / 2026 | Seite 3 | ID 50904641