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  • · Fachbeitrag · Baukindergeld

    Baukindergeld: Neue Vorgaben der KfW kennen und beachten

    | Die KfW hat die Bedingungen für das Baukindergeld in Teilen angepasst und dazu das Merkblatt 424 geändert. SSP macht Sie mit den Neuerungen vertraut. |

     

    Mehr Zeit zum Antrag stellen

    Den Antrag auf Baukindergeld können Sie erst stellen, nachdem Sie eingezogen sind. Statt bisher drei Monate haben Sie nun sechs Monate Zeit, um den Antrag zu stellen. Maßgeblich ist das in der amtlichen Meldebestätigung angegebene Einzugsdatum des Haushaltsmitglieds, das als erstes in die Wohnung eingezogen ist. Im Zeitpunkt des Antrags müssen alle Haushaltsmitglieder in der Wohnung mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein.

     

    Kaufen Sie eine Wohnung, die Sie zuvor als Mieter bewohnt haben, müssen Sie den Antrag spätestens sechs Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags stellen.

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